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   BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21   

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https://dejure.org/2022,28484
BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21 (https://dejure.org/2022,28484)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2022 - 4 AZR 470/21 (https://dejure.org/2022,28484)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 4 AZR 470/21 (https://dejure.org/2022,28484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der tariflichen Bewertung einer Tätigkeit nach § 12 Abs. 2 TVöD/VKA; Bestimmung des Arbeitsvorgangs bei einem Schulhausmeister an mehreren Schulen; Systematik der Aufzählung technischer Anlagen in EG 7 Teil B Abschn. XXIII der Anl. 1; ...

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters - und die Überleitung in den TVöD/VKA

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters in den TVöD-VKA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 518
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Dies ist nach der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA diejenige, die nach Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung der Vergütungsgruppe des BAT, deren tarifliche Anforderungen die Tätigkeit erfüllte, zugeordnet war (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 14 mwN) .

    Bei unveränderter Tätigkeit kommt eine Eingruppierung nach § 12 TVöD/VKA nur in Betracht, wenn sich nach der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA eine höhere Entgeltgruppe als in der Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA vorgesehen ergibt, und der Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2017 eine dementsprechende Eingruppierung beantragt hat (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 15) .

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 20; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

    Wird die Tätigkeit durch ein solches erfasst, ist regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und damit einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 23) .

    Daran anschließend ist zu prüfen, ob sich die Tätigkeit aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 TVöD/VKA heraushebt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 26) .

    aa) Die Tarifvertragsparteien haben im Klammerzusatz zur Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA das Heraushebungsmerkmal definiert (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 35 mwN) .

    Unter Gebäudeleittechnik ist eine Einrichtung zu verstehen, mit der technische Gebäudeausrüstungen - wie etwa zentrale Heizungs- und Lüftungssysteme, Licht- und Beschattungsanlagen - im Wege der Gebäudeautomation über ein Anwendungsprogramm softwaregesteuert zentral überwacht und gesteuert werden können (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 39) .

    (2) Es ist nicht erforderlich, dass der Schulhausmeister mehr als eine der genannten Anlagen zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 36) .

    Da der Plural durchgängig in der Norm verwendet wird, lässt dies auf seine Verwendung als bloßes Mittel zur Verallgemeinerung schließen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - aaO) .

    (4) Eine elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlage oder eine Anlage der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung ist anzunehmen, wenn sie deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten aufweist als eine herkömmliche Anlage (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 42) .

    Mit der Einführung der Entgeltgruppe 7 im Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA sollte den durch die Digitalisierung und dem zunehmenden Technikeinsatz gestiegenen Anforderungen Rechnung getragen werden (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 54) .

    Es handelt sich um eine kumulative Aufzählung, wie die abschließende Konjunktion "und" ergibt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 47) .

    (a) Danach ist unter dem "Bedienen" einer Anlage deren Handhabung oder Steuerung und unter dem "Überwachen" deren Beobachtung zur Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit zu verstehen (vgl. Duden Deutsches Universalwörterbuch 9. Aufl. Stichwort: "Bedienung" und Stichwort: "überwachen"; BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 49) .

    Ein Eingriff in die Software iSd. Änderung der vom Hersteller vorgenommenen Programmierung ist nicht vorausgesetzt (vgl. ausf. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 50 - 54) .

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung des Beschäftigten zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 55 mwN) .

    Deren Tätigkeiten gehören nicht zum Aufgabenkreis des Klägers (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 57 f.) .

    Gleiches gilt für den - üblichen - Eingruppierungsfeststellungsantrag - einschließlich des Zinsanspruchs - für die Zeit ab Juli 2020 (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 10; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, auch zur Stufe) .

    Als Teil des monatlich zu zahlenden Entgelts sind sie aufgrund des konstitutiven Charakters des dem Beklagten jedenfalls bis zum 6. Februar 2017 zugegangenen Höhergruppierungsantrags spätestens zu diesem Zeitpunkt entstanden und nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein vom Kläger benanntes Konto zu zahlen (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 73) .

    § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA ist insoweit nicht einschlägig, so dass der Entgeltanspruch nicht schon ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu leisten wäre (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 71) .

    Eine Mahnung wird erst mit der endgültigen Ablehnung des Höhergruppierungsantrags überflüssig, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 72) .

    Der Höhergruppierungsantrag des Klägers vom 1. Februar 2017 enthielt eine ausreichende Geltendmachung zur Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD/VKA (zu den Grundsätzen etwa BAG 27. April 2022 - 4 AZR 463/21 - Rn. 57 ff.; 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 64 ff.) .

    Durch die Geltendmachung des Entgeltanspruchs ist die tarifliche Ausschlussfrist auch für etwaige Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen gewahrt (ausf. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74; 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 38) .

  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20

    Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    In der Folge nimmt der Garantiebetrag seither nicht mehr an allgemeinen Entgelterhöhungen teil (BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 18; 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 14) .

    Damit ist als monatliche Bruttoentgeltdifferenz der (statische) Garantiebetrag, mindestens aber die Differenz zwischen dem (dynamisierten) Tabellenentgelt der Ausgangsentgeltgruppe und dem (dynamisierten) Tabellenentgelt der Aufstiegsentgeltgruppe zu zahlen (BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - aaO) .

    Ob die ermittelte Entgeltdifferenz zwischen der Ausgangsentgeltgruppe und der Aufstiegsentgeltgruppe den Garantiebetrag unterschreitet und der Beschäftigte deshalb diesen Betrag weiterhin beanspruchen kann, ist insbesondere nach Tarifentgelterhöhungen jeweils zu überprüfen (BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 19; 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - aaO) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Hierdurch sollte eine "Eingruppierungswelle" vermieden und die öffentlichen Arbeitgeber entlastet werden (vgl. zu § 29a TVÜ-Länder BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 21, BAGE 172, 130) .

    Davon ist das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen, auch wenn es seiner Prüfung rechtsfehlerhaft nicht § 12 Abs. 2 TVöD/VKA, sondern den inhaltsgleichen § 22 BAT zugrunde gelegt hat (zur vollständigen Überprüfung der Rechtsanwendung in der Revisionsinstanz BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 59 mwN, BAGE 172, 130) .

    9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff., BAGE 172, 130 [zu § 12 TV-L]) .

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    In der Folge nimmt der Garantiebetrag seither nicht mehr an allgemeinen Entgelterhöhungen teil (BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 18; 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 14) .

    Ob die ermittelte Entgeltdifferenz zwischen der Ausgangsentgeltgruppe und der Aufstiegsentgeltgruppe den Garantiebetrag unterschreitet und der Beschäftigte deshalb diesen Betrag weiterhin beanspruchen kann, ist insbesondere nach Tarifentgelterhöhungen jeweils zu überprüfen (BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 19; 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - aaO) .

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Ein anderes Ergebnis kann sich aber dann ergeben, wenn die Tätigkeiten an verschiedenen Schulen tatsächlich nicht von vornherein auseinandergehalten sowie organisatorisch voneinander abgegrenzt sind und der Hausmeister während seiner Anwesenheit und Tätigkeit in einer Schule jederzeit damit rechnen muss, seine Funktion als Schulhausmeister der anderen Schulen ausüben zu müssen (vgl. zur Leitung von zwei Kindertagesstätten BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 18; zu einer Praxisanleiterin mit verschiedenen Arbeitsergebnissen BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 20; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Nach der tariflichen Systematik kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit in der Funktion eines Schulhausmeisters an mehreren Schulen als ein einheitlicher Arbeitsvorgang iSv. § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TVöD/VKA zu bestimmen ist (vgl. zur Leitung von zwei Kindertagesstätten BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 17 f.; zur Leitung mehrerer Bereiche BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22) .

    Ein anderes Ergebnis kann sich aber dann ergeben, wenn die Tätigkeiten an verschiedenen Schulen tatsächlich nicht von vornherein auseinandergehalten sowie organisatorisch voneinander abgegrenzt sind und der Hausmeister während seiner Anwesenheit und Tätigkeit in einer Schule jederzeit damit rechnen muss, seine Funktion als Schulhausmeister der anderen Schulen ausüben zu müssen (vgl. zur Leitung von zwei Kindertagesstätten BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 18; zu einer Praxisanleiterin mit verschiedenen Arbeitsergebnissen BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Es ist derzeit nicht ersichtlich, welches über die verlangte Entgeltzahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte (ausf. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 146/20 - Rn. 17; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 46, BAGE 170, 214) .
  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Durch die Geltendmachung des Entgeltanspruchs ist die tarifliche Ausschlussfrist auch für etwaige Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen gewahrt (ausf. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74; 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 38) .
  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

    Auszug aus BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
    Es kann nur dahingehend überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff als solchen erkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (zur Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zB BAG 13. November 2019 - 4 AZR 490/18 - Rn. 50, BAGE 168, 306) .
  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 146/20

    Stufenzuordnung nach Höhergruppierung auf Antrag nach § 29b TVÜ-VKA - mittelbare

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

  • BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 317/22

    Eingruppierung - Service Agent - eingehende fachliche Einarbeitung

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 19. Oktober 2022 - 4 AZR 470/21 - Rn. 20 f.; ausf. 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff., BAGE 172, 130 zu § 12 TV-L) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Hierdurch sollten eine "Eingruppierungswelle" vermieden und die öffentlichen Arbeitgeber entlastet werden (BAG 19. Oktober 2022 - 4 AZR 470/21 - Rn. 15; vgl. zu § 29a TVÜ-Länder BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 21, BAGE 172, 130) .

    Bei der Auslegung ist anzunehmen, dass ein Begriff in dem Sinne verwendet wird, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 19. Oktober 2022 - 4 AZR 470/21 - Rn. 50 mwN; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 24, BAGE 170, 214) .

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Bei der Auslegung ist anzunehmen, dass ein Begriff in dem Sinne verwendet wird, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 19. Oktober 2022 - 4 AZR 470/21 - Rn. 50 mwN) .
  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 124/22

    Dienstzeit iSv. § 15 Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und

    (1) Da der TVK die Begriffe Konzert- und Theaterorchester nicht definiert, ist mangels abweichender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien die Begriffe in dem Sinne verwenden wollten, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht (BAG 19. Oktober 2022 - 4 AZR 470/21 - Rn. 50; 16. Dezember 2020 - 4 ABR 8/20 - Rn. 25 mwN; 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - Rn. 21, BAGE 129, 355) .
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